AGB MeinBrusl Card
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme am Arbeitgeber-Programm für Netzwerk-Gutscheine
BranchenBundBruchsal e.V. (nachfolgend „Herausgeber“) ist Herausgeber des lokal begrenzten Netzwerk-Gutscheins „Mein Brusl- Card“ (nachfolgend „Gutschein“). Dabei handelt es sich um Prepaid-Wertgutscheine, die von den Nutzern in den teilnehmenden Akzeptanzstellen des jeweiligen Netzwerks zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen eingelöst werden können. Im Rahmen des „Arbeitgeber-Programms“ können Unternehmen begünstigten Dritten (nachfolgend „Nutzer“) Gutscheine zur Nutzung überlassen. Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Arbeitgeber-Programm für Netzwerk-Gutscheine“ gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem BranchenBundeBruchsal e.V., Schwetzingerstraße 50, 76646 Bruchsal und Unternehmen, die am Arbeitgeber-Programm des Netzwerk-Gutscheins teilnehmen (nachfolgend „Unternehmen“).
TEIL A regelt die Bedingungen zwischen dem Unternehmen und dem Herausgeber zur Durchführung und Abwicklung des Arbeitgeber- Programms und TEIL B umfasst die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Gutscheinnutzung.
TEIL A
1.Bereitstellung der Netzwerk-Gutscheine
Im Rahmen der Teilnahme am Arbeitgeber-Programm schließen der Herausgeber und das Unternehmen eine Teilnahmevereinbarung. Der Herausgeber stellt dem Unternehmen daraufhin die angefragte Anzahl an Gutscheinen zur Verfügung. Das Unternehmen darf die Gutscheine ausschließlich an Mitarbeiter oder Vertragspartner weitergeben. Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Nutzer unverzüglich die Nutzungsbedingungen zu übergeben und sicherzustellen, dass die Nutzer diese einhalten.
Das Unternehmen aktiviert nach Zugang der Gutscheine im hinter dem Netzwerk-Gutschein stehenden System seinen Account und trägt die aufzuladenden Gutscheinnummern gemäß der zur Verfügung gestellten Anleitung ein. Das Unternehmen ist verantwortlich für die korrekte Eingabe aller Daten und Informationen.
2. Aufladung der Netzwerk-Gutscheine
Alle eingetragenen Gutscheinnummern mit dem Status „aktiv“ werden mit den eingetragenen Daten und mit dem angegebenen Guthabenbetrag zu den in der Teilnahmevereinbarung festgelegten Zahlungsbedingungen aufgeladen. Die Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus den Daten und Beträgen, die am letzten Kalendertag des Vormonats um 23:59:59 Uhr im System hinterlegt sind. Anschließende Änderungen sind ausgeschlossen.
3.Nutzung der Netzwerk-Gutscheine
- Gutscheinnutzung und Pflichten des Unternehmens
Mit der Nutzungsüberlassung des Gutscheins an den Nutzer ermächtigt das Unternehmen diesen, das aufgeladene Guthaben im Namen des Unternehmens gemäß den Bedingungen dieses TEIL A und den Nutzungsbedingungen (TEIL B) zu nutzen.
Jeder Gutschein darf ausschließlich durch den Nutzer genutzt werden, dem sie zugewiesen wurde und darf unter keinen Umständen verkauft oder einer anderen Person übergeben werden.
Das Unternehmen trägt die Verantwortung für die Einhaltung der in den Nutzungsbedingungen enthaltenen Pflichten. Für ein Verschulden der Nutzer im Falle eines Verstoßes gegen die Nut- zungsbedingungen haftet das Unternehmen wie für eigenes Verschulden. Der Nutzer macht sämtliche ihm nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen eingeräumten Rechte im Namen des Unternehmens geltend.
- Rückerstattung
Das Guthaben kann niemals dem Nutzer rückerstattet werden. In begründeten Ausnahmefällen kann das Guthaben dem Unternehmen rückerstattet werden. Dafür berechnet der Herausgeber eine Gebühr von 18 EUR pro Transaktion und Gutscheinnummer. Das Unternehmen ist für arbeits- und/oder steuerrechtliche Auswirkungen einer Rückerstattung verantwortlich.
- Untersagung der Gutscheinnutzung
Die Nutzung des Gutscheins kann untersagt werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Gutschein unter schwerwiegender Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder missbräuchlich durch den Nutzer oder Dritte verwendet wurde, wird und/oder werden soll.
- Verlust oder Beschädigung des Gutscheins
Bei Verlust des Gutscheins kann das Unternehmen die Gut- scheinnummer beim Herausgeber sperren lassen. Der Herausgeber ist jedoch nicht zu jederzeitiger Erreichbarkeit verpflichtet. Das nach der Sperrung noch verfügbare Guthaben kann übertragen werden.
- Sperrung und Nutzungsbeschränkung
Der Herausgeber und/oder seine technischen Dienstleister sind berechtigt, eine Gutscheinnummer bei Verdacht auf Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen zu sperren, bis der Verdacht oder Grund hierfür beseitigt wurde.
Dies gilt ebenfalls, wenn der Herausgeber feststellt, dass über das Unternehmen oder Nutzer gemachte Informationen falsch sind oder eine Transaktion abgelehnt wurde, weil das verfügbare Guthaben auf dem Konto des Unternehmens nicht ausreicht. In dem Fall wird der Herausgeber das Unternehmen möglichst vor, spätestens aber direkt nach der Sperrung informieren.
4. Datenschutz
Das Unternehmen vertraut dem Herausgeber nach eigenem Ermessen und nach seinen buchhalterischen Anforderungen personenbezogene Daten des Nutzers an wie z.B. Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse und Guthaben. Das Unterneh- men bleibt verantwortliche Stelle für die Einhaltung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen gegenüber den Nutzern.
Es besteht Einigkeit, dass die Übermittlung und Verarbeitung von Daten durch die jeweils andere Partei in der Regel nicht im Rah- men einer weisungsabhängigen Auftragsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO erfolgt. Die Parteien sind für die jeweils eigene Verarbeitung datenschutzrechtlich eigenständig Verantwortliche i.S. einer sogenannten „Controller-to-Controller“-Beziehung (vgl. Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Vor diesem Hintergrund verpflichten sich die Parteien wechselseitig, in Bezug auf die unter diesem Vertrag übermittelten Daten von Vertragspartnern oder Dritten alle europäischen Rechtsnormen, insbesondere die DSGVO nebst natio- naler Umsetzungsgesetze sowie sämtliche nationalen Gesetzte, Verordnungen oder sonstigen Rechtsnormen in Bezug auf den Datenschutz, soweit jeweils anwendbar, einzuhalten; insbesonde- re ist die jeweils für eine Verarbeitung verantwortliche Partei für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und die Einhaltung der Bestimmungen der Art. 5 und 6 DSGVO sowie der Bestimmungen der Abschnitte 1 bis 4 des IV. Kapitels der DSGVO selbst verant- wortlich, insbesondere werden die Parteien in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich alle technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, die zur Sicherstellung des Datenschutzes nach den jeweils anwendbaren Rechtsnormen erforderlich sind; ergänzend gilt Teil B, Nr. 6.
Eine Verwendung der Daten durch den Herausgeber und den für die technische Abwicklung verantwortlichen Dienstleister Stadt- guthaben GmbH ist allein im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages gestattet. Entsprechend ist das Unternehmen damit ein- verstanden, dass eine Übermittlung von Daten zwischen dem Herausgeber und der Stadtguthaben GmbH direkt erfolgt, soweit dies im Rahmen der vorgenannten Zwecke und des Zusammen- wirkens für die Leistungserbringung erforderlich ist.
Die Parteien gehen davon aus, dass eine solche Verarbeitung zum Zweck der Vertragserfüllung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO und zum Zweck der Leistungserbringung erforderlich ist. Eine Verarbeitung von Daten durch den Herausgeber und den techni- schen Dienstleister ist im Rahmen berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zulässig; das berechtigte Interesse liegt dabei in einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung.
Die Parteien sind einander zu angemessener Mitwirkung und Unterstützung verpflichtet, soweit dies zur Umsetzung der Vereinbarung oder sonstiger im Kontext dieser Vereinbarung rele- vanten datenschutzrechtlichen Verpflichtungen erforderlich ist.
Die Parteien gehen davon aus, dass weder eine Auftragsdatenverarbeitung im Anwendungsbereich des Art. 28 DSGVO noch eine Joint Controllership i.S.d. Art. 26 DSGVO vorliegt. Die Parteien verpflichten sich gleichwohl, unverzüglich einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 28 ff. DSGVO respektive einen Vertrag über eine Joint Controllership gem. Art. 26 DSGVO abzuschließen, soweit dies aufgrund einer abweichenden rechtlichen Bewertung, einer isolierten Teilleistung oder einer Verände- rung der Datenflüsse bzw. der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten erforderlich werden sollte.
5.Haftung des Herausgebers
Der Herausgeber haftet bei Verletzung einer wesentlichen Ver- tragspflicht vollumfänglich. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf vertragstypische vorhersehbare Schäden beschränkt. Zu wesentlichen Vertragspflichten gehören Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung das Unternehmen deshalb vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen haftet der Herausgeber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Herausgeber trägt keine Verantwortung für Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und einem Nutzer in Bezug auf die Nutzung der Gutscheine und haftet explizit nicht
- für eine rechtswidrige oder nicht autorisierte Nutzung des Gutscheins durch den Nutzer
- für entgangenen Gewinn, Geschäftsverluste oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder Strafschadensersatz
6. Dauer und Beendigung
Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Das Unternehmen und der Herausgeber können die Vereinba- rung jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform (auch E-Mail). Die Kündi- gung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Wirksamwerden der Kündigung verliert das Unternehmen den Systemzugang und es werden keine Gutscheinnummern mehr aufgeladen. Das Unternehmen hat die Nutzer über die Beendigung zu informieren.
7. Änderungen
Sollen diese Bedingungen abgeändert werden, werden die Ände- rungen dem Unternehmen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Das Unternehmen kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Unterneh- mens gilt als erteilt, wenn es seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Herausgeber in seinem Angebot besonders hinweisen. Diese Regelung findet auch Anwendung bei Änderung von Entgelten.
Der Herausgeber ist berechtigt, die Bedingungen einseitig zu ändern, wenn und soweit dies durch eine Änderung der Gesetzeslage oder eine Änderung der Verwaltungspraxis einer Behör- de oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung notwendig ist.
8. Steuer- und arbeitsrechtliche Behandlung
Die Klärung der steuer- und arbeitsrechtlichen Behandlung der Gutscheine obliegt dem Unternehmen. Eine Erstattung einer etwaigen steuerlichen Nachbelastung durch den Herausgeber ist ausgeschlossen.
9.Einsatzmöglichkeiten
Der Gutschein kann ausschließlich bei den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen Herausgeber und Unternehmen teilnehmenden Akzeptanzstellen eingesetzt werden. Der Herausgeber ist nicht zur fortgesetzten Zusammenarbeit mit bestimmten Akzeptanzstellen verpflichtet. Scheidet eine bisherige Akzeptanz- stelle aus dem Netzwerk aus, so können weder das Unternehmen noch der Nutzer hieraus Ansprüche herleiten. Der Herausgeber behält sich vor, jederzeit neue Akzeptanzstellen aufzunehmen.
10. Änderungen und anwendbares Recht
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen durch alle Parteien unterzeichnet werden. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammen- hang mit diesem Vertrag ist der Sitz des
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht be- rührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommende gültige und wirksame Regelung zu treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie beim Abschluss dieses Vertrages die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der betreffenden Regelung bedacht hätten.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise auslegungs- oder ergänzungsbedürftig sein, so hat die Auslegung oder Ergänzung so zu erfolgen, dass sie dem Geist, Inhalt und Zweck dieses Vertrages bestmöglich gerecht wird. Es sollen dabei diejenigen Regelungen gelten, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie beim Abschluss dieses Vertrages die Auslegungs- oder Ergänzungsbedürftigkeit der betreffenden Regelung bedacht hätten. Sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, gilt Vorstehendes
- Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
TEIL B: NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Bedingungen zur Nut- zung der Gutscheine. Bitte lesen Sie sie vor der Nutzung auf- merksam durch. Mit der Nutzung der Gutscheine akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen gegenüber dem Unternehmen. Bitte beachten Sie, dass weder zwischen Nutzer und Herausgeber noch zwischen Nutzer und technischem Dienstleister durch Ak- zeptanz der Nutzungsbedingungen oder durch Nutzung der Gut- scheine eine Vertragsbeziehung zustande kommt.
1.Erhalt und Nutzung der Gutscheine
- Der Gutschein hat ein Guthaben, welches für das Unterneh- men aufgeladen wurde und bei dem das Guthaben dem Unter- nehmen gehört. Der Gutschein wurde vom Herausgeber an das Unternehmen ausgegeben. Das Unternehmen gewährt dem Nutzer das Recht, den aufgeladenen Betrag entsprechend dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Alle Rechte verbleiben beim Unternehmen und gehen nicht auf den Nutzer über. Der Nutzer darf den Gutschein nur nutzen, wenn und solange er vom Unter- nehmen dazu berechtig
- Der Gutschein kann ausschließlich bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen des Gutschein-Netzwerks zum Bezug von Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Eine Akzeptanzstelle kann jederzeit aus dem Netzwerk ausscheiden. Es besteht kein Anspruch, dass eine Akzeptanzstelle im Netzwerk
- Nicht zulässig ist der Einsatz des Gutscheins für den direkten oder indirekten Bezug von Geld. Wenn Sie mit dem Gutschein einkaufen, erhalten Sie für den verfügbaren Restbetrag keine Barauszahlung und dürfen diese auch nicht
- Beschädigte oder veränderte Gutscheine oder die Nutzung sonstiger, nicht im Gutschein-Netzwerk gültiger Trägermedien werden von den Akzeptanzstellen nicht
- Verkauf und Übertragung auf Dritte sind
- Mit dem Einsatz des Gutscheins erteilt der Nutzer im Namen des Unternehmens die Zustimmung zur Ausführung der Zahlung mit dem Gutschein. Soweit dafür zusätzlich die PIN oder ein sonstiges Authentifizierungselement gefordert wird, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung können Sie die Zahlung nicht mehr widerrufen. Die Richtigkeit der Zahlung ist von beiden Parteien – der Akzeptanz- stelle und dem Nutzer – im Moment des Bezahlvorgangs analog eines Bargeschäfts direkt auf Richtigkeit zu prüfen. Der Heraus- geber bzw. dessen technischer Dienstleister sind berechtigt, die Zahlung abzulehnen, wenn der Nutzer sich nicht mit der PIN oder sonstigen Authentifizierungselementen legitimiert hat, der für die Zahlung geltende Verfügungsrahmen in Höhe des verfügbaren Betrags nicht eingehalten ist oder der Gutschein gesperrt
- Sollte der Nutzer für eine Zahlung von einem Teilnehmer eine Rückerstattung verlangen, kann die Rückerstattung, abhängig von den Rechten der Akzeptanzstelle im Gutscheinsystem, auf den Gutschein aufgeladen werden. Alternativ bietet die Akzep- tanzstelle einen eigenen Gutschein an. Rückerstattungen können nie in bar ausgezahlt werden. Gleiches gilt bei
2. Pflichten des Kartennutzers
- Falls eine Überprüfung einer Transaktion erforderlich ist, muss der Nutzer mit jeder berechtigten Stelle
- Der Nutzer ist verpflichtet, sicherheitsspezifische Informatio- nen zu schützen und geheim zu halten. Niemals darf er einer anderen Person die Karte zur Nutzung überlassen oder sicher- heitsrelevante Informationen (PIN, Passwort, etc.) aufschreiben, öffentlich oder Dritten verfügbar machen.
-
- Der Nutzer haftet gegenüber dem Unternehmen für schuldhafte Verletzungen dieser
- Im Falle von Gutscheinkarten ist der Nutzer auf Verlangen des Unternehmens verpflichtet, diesem die Karte auszuhändigen.
3.Verlust, Beschädigung oder Diebstahl
Der Gutschein ist wie Bargeld zu behandeln. Bei Verlust, Diebstahl, Betrug oder Beschädigung besteht kein Anspruch auf Ersatz. Es ist in diesen Fällen möglich, dass das Guthaben unwi- derruflich verloren ist.
Bei Verlust, Diebstahl, Betrug oder einem anderen Risiko unbe- rechtigter Nutzung muss sich der Nutzer umgehend an das Un- ternehmen zur Sperrung des Gutscheins und Klärung des Sach- verhalts wenden. Nutzer und Unternehmen haften für jede Zahlung mit dem Gutschein bis zur Information des Herausgebers.
4.Kartensperrung
Sollte das Unternehmen den Herausgeber oder in besonderen Fällen den technischen Dienstleister informieren, dass die Nut- zung eines Gutscheins aus irgendeinem Grund nicht mehr zulässig ist, kann der Gutschein sofort gesperrt werden. Das Guthaben steht dem Nutzer in keiner Weise zu und zur Verfügung.
Gemäß der Vereinbarung mit dem Unternehmen können der Gutschein mit sofortiger Wirkung gesperrt werden, wenn der Nutzer diese Nutzungsbedingungen erheblich verletzt oder Grund zu der Annahme besteht, dass die Karte grob fahrlässig oder in betrügerischer Weise oder zu anderen rechtswidrigen Zwecken eingesetzt oder dies beabsichtigt wird. Gleiches gilt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass ein sicherheitsspezifisches Prob- lem mit dem Gutschein besteht oder Zahlungen aufgrund der Handlungen Dritter nicht ausführbar sind. Für den Fall, dass eine Karte gesperrt wurde, wird der Herausgeber unverzüglich das Unternehmen informieren.
5.Haftung des Herausgebers
Es besteht keine Haftung des Herausgebers oder des techni- schen Dienstleisters gegenüber dem Nutzer, da zwischen den Parteien kein Vertragsverhältnis besteht.
6.Datenschutz
Persönliche Daten (Name, Vorname, Adresse, E-Mail) und die sich auf Zahlungen und Kartennutzung beziehenden Informatio- nen des Nutzers werden benötigt, um die im Rahmen dieses Vertrags beschriebenen und erwarteten Dienstleistungen bereitstellen zu können und können daher durch den Herausgeber und technischen Dienstleister verarbeitet werden, wobei jeder als eigenständiger Datenverantwortlicher handelt. Die Datenverarbei- tung basiert auf der Leistungserfüllung dieses Vertrags.
Die Datenverarbeitung gründet auf dem Gesichtspunkt der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO), zwingender rechtli- cher/regulatorischer Vorgaben, denen die Beteiligten unterliegen (Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO) sowie berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Die persönlichen Daten des Kartennutzers werden Dritten gegenüber nicht bekanntgemacht, es sei denn gegenüber befugtem Personal des Herausgebers oder technischen Dienstleisters und gegenüber Serviceanbietern, die beispielsweise beauftragt sind mit dem Hosting oder der Kartenherstellung.
Stand: Januar 2021